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Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR)

Verfahren der Gesetzesredaktion

Zusammenfassung

In der Schweiz werden Erlasstexte im Allgemeinen in den zuständigen Fachämtern entworfen und anschliessend im Rahmen von Ämterkonsultationen von Gesetzesredaktorinnen und Gesetzesredaktoren überprüft. Ähnliche Verfahren findet man in den meisten anderen kontinentaleuropäischen Rechtssystemen. Verschiedene Staaten – insbesondere solche mit Wurzeln im angelsächsischen Recht – haben aber Verfahren zur Gesetzesredaktion implementiert, in denen die Rollen genau umgekehrt verteilt sind. In diesen Ländern erstellen die Fachämter lediglich ein Normkonzept, der eigentliche Erlasstext wird dann aber von professionellen Gesetzesredaktorinnen und -redaktoren verfasst und erst anschliessend wieder vom Fachamt auf seine inhaltliche Richtigkeit überprüft. Das Zentrum für Rechtsetzungslehre untersucht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede dieser beiden Systeme sowie die Vor- und Nachteile, die sie in Bezug auf das Ziel einer qualitativ hochstehenden Gesetzgebung haben.

Projektdauer

Januar 2015 – Dezember 2016

Publikationen

ZORA Publication List

Publications

Weiterführende Informationen

Felix Uhlmann; Stefan Höfler (Hrsg.). Professional Legislative Drafters: Status, Roles, Education, Zürich/St. Gallen: Dike, 2016 (mehr).