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Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR)

Leitlinien

Zweck

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR) befasst sich als Forschungs-, Dienstleistungs- und Weiterbildungsstelle mit den Methoden, Verfahren und Techniken der Rechtsetzung und ihrer Rolle im modernen Staat.

Wissenschaftlichkeit

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre arbeitet nach wissenschaftlich hochstehenden Massstäben.

Praxisnähe

Hochqualifizierte und spezialisierte Mitwirkende mit langjähriger Berufserfahrung sorgen dafür, dass die Weiterbildungs- und Dienstleistungsangebote des Zentrums problemorientiert, adressatengerecht und praxisnah ausgerichtet sind.

Wirksamkeit

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre strebt an, mit wenig Mitteln gute Resultate zu erzielen. Sein Programm richtet sich nach den Maximen der Wirksamkeit und Effizienz.

Kooperation

Das Zentrum arbeitet mit anderen Institutionen zusammen, die ähnliche Aufgaben erfüllen. Es fördert den Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Mitwirkenden und mit anderen Institutionen.

Unabhängigkeit

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre ist unabhängig von Politik, Verwaltung und sozialen Organisationen. Es will keine Kompetenzen an sich ziehen und auch keine Zentralisierung der Rechtsetzung veranlassen, sondern seine Kenntnisse und Erfahrungen dort unterstützend einbringen, wo sie benötigt werden. Je nach Auftrag kann eine mitwirkende Person des Zentrums, welche mit der betreffenden Problematik besonders vertraut ist, für eine Dienstleistung vermittelt werden. Durch seine netzwerkartige Organisationsform bietet das ZfR eine grosse Vielfalt an Mitwirkenden mit unterschiedlichen Fachkenntnissen und Erfahrungen.

Trägerschaft

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre ist Teil des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich.

Mitwirkende Personen

Dem Zentrum für Rechtsetzungslehre können sich Mitglieder und Privatdozierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich anschliessen, die sich bereit erklären, auf Anfrage und gegen Entschädigung beim Erbringen von Dienstleistungen oder der Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen mitzuwirken. Miglieder anderer Fakultäten und Hochschulen sowie weitere Personen, die sich mit Rechtsetzung beschäftigen, können zur Mitwirkung eingeladen werden.

Finanzierung

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre ist finanziell selbsttragend. Es deckt seine Kosten mit den Einnahmen aus seinen Weiterbildungs- und Dienstleistungsangeboten. Es ist nicht gewinnorientiert.