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Beschreibung |
Die meisten Rechtsfragen lassen sich heute nur unter Beizug der Rechtsordnungen mehrerer Gemeinwesen lösen. Eine einfache Submission in einer Gemeinde muss internationales Recht (GPA), bilaterale Verträge, Bundesrecht (BGBM), interkantonales Recht, kantonales Recht und allenfalls kommunales Recht berücksichtigen. Solche Mehrebenensysteme sind uns aus der Praxis vertraut. Wenig untersucht sind die Fragestellungen aus dem Blickwinkel der Rechtsetzung: Wie bringt ein Bundesgesetz zum Ausdruck, dass kein Raum für ergänzendes kantonales Recht besteht? Wie weiss die Gemeinde, ob der Regierungsrat eine offene kantonale Norm zu konkretisieren hat oder die Gemeinde weitere Bestimmungen erlassen soll? Welche Schwierigkeiten, namentlich redaktioneller Art, ergeben sich, wenn Bund, Kantone und Gemeinde europarechtliche Bestimmungen umsetzen müssen? Die 18. Tagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre (ZfR) geht diesen und weiteren Fragen nach. |
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Datum | Dienstag, 10. September 2019 |
Ort |
Universität Zürich, KOL-G-201 (Aula) |