Navigation auf uzh.ch

Suche

Zentrum für Rechtsetzungslehre (ZfR)

Verhältnismässigkeit als Grundsatz in der Rechtsetzung und Rechtsanwendung

17. Jahrestagung des Zentrums für Rechtsetzungslehre

 

Beschreibung    

Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip des Verwaltungsrechts. Zusammen mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses bestimmt es das konkrete Handeln der Verwaltungsbehörden. Das Bundesgericht hat diesem Prinzip in einer Vielzahl von Entscheiden eine konkrete Prägung verliehen.

Die lange Geschichte sollte aber nicht zum Schluss verleiten, dass sich bezüglich des Prinzips der Verhältnismässigkeit keine Fragen mehr stellen würden. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder neue oder ungewohnte Konstellationen auf, so etwa die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für die staatliche Leistungsverwaltung. Wenig untersucht ist auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für den Gesetz- und Verordnungsgeber: Welche Schematisierungen sind zulässig und sinnvoll? Wie kann der Gesetz- und Verordnungsgeber die inhärente Güterabwägung einer Verhältnismässigkeitsprüfung steuern? Was sind verhältnismässige Steuerungsinstrumente?

Die Tagung geht diesen Fragen nach und untersucht die Verhältnismässigkeit in Rechtsanwendung und Rechtsetzung.

Datum Mittwoch, 12. September 2018
Ort

Universität Zürich, KOL-G-201 (Aula)

Zeit 09:15 – 17:00 Uhr
Kosten   CHF 300 (für Angehörige der UZH CHF 150)

Anmeldung

Anmeldeschluss war der 10.08.2018

Weiterführende Informationen