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Beschreibung |
Das Verhältnismässigkeitsprinzip ist ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip des Verwaltungsrechts. Zusammen mit dem Grundsatz des öffentlichen Interesses bestimmt es das konkrete Handeln der Verwaltungsbehörden. Das Bundesgericht hat diesem Prinzip in einer Vielzahl von Entscheiden eine konkrete Prägung verliehen. Die lange Geschichte sollte aber nicht zum Schluss verleiten, dass sich bezüglich des Prinzips der Verhältnismässigkeit keine Fragen mehr stellen würden. In der Rechtsprechung tauchen immer wieder neue oder ungewohnte Konstellationen auf, so etwa die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für die staatliche Leistungsverwaltung. Wenig untersucht ist auch die Bedeutung der Verhältnismässigkeit für den Gesetz- und Verordnungsgeber: Welche Schematisierungen sind zulässig und sinnvoll? Wie kann der Gesetz- und Verordnungsgeber die inhärente Güterabwägung einer Verhältnismässigkeitsprüfung steuern? Was sind verhältnismässige Steuerungsinstrumente? Die Tagung geht diesen Fragen nach und untersucht die Verhältnismässigkeit in Rechtsanwendung und Rechtsetzung. |
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Datum | Mittwoch, 12. September 2018 |
Ort |
Universität Zürich, KOL-G-201 (Aula) |
Zeit | 09:15 – 17:00 Uhr |
Kosten | CHF 300 (für Angehörige der UZH CHF 150) |
Anmeldung |
Anmeldeschluss war der 10.08.2018 |